Das Informationsblatt der Stiftung Anerkennung und Hilfe zur Steuerfreiheit, Nicht-Pfändbarkeit und Nicht-Anrechnung der Stiftungsleistungen auf Sozialleistungen ist nun auch in leicht verständlicher Sprache erhältlich.
Betroffene können ab dem 1. September 2017 in Anlauf- und Beratungsstellen in Sachsen und Thüringen Rat und Unterstützung erhalten, um die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen zu beantragen.
Betroffene können in Berlin ab dem 21. August 2017 in zwei Anlauf- und Beratungsstellen Rat und Unterstützung erhalten, um die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen zu beantragen.
Die seit Jahresbeginn möglichen Entschädigungen für ehemalige Heimkinder mit Behinderungen laufen nach Einschätzung des Sozialexperten Dierk Starnitzke gut an.
Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller ist nach Bochum in die Hauptverwaltung der KBS gekommen, um sich ein genaues Bild über die Arbeit der Stiftung zu machen.
Die Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe für das Land Brandenburg nimmt am Montag, den 3. April 2017, in Potsdam ihre Arbeit auf.
Betroffene in Schleswig-Holstein haben seit dem 29.03.2017 eine Anlauf- und Beratungsstelle, um das ihnen zugefügte Leid und Unrecht aufzuarbeiten und um Unterstützungsleistungen zu erhalten.
Am 20. März 2017 fand die gemeinsame Auftaktveranstaltung der Hamburger Sozialbehörde und der Evangelischen Stiftung Alsterdorf zur Errichtung der Hamburger Anlauf- und Beratungsstelle statt.
Im Landesamt für Soziales des Saarlandes fand am 17. Februar 2017 ein Fachforum zur Vorstellung der Arbeit der neuen Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe statt.
Bund, Länder und Kirchen haben am Rande der 93. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Lübeck die Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" unterzeichnet.