Für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden.
Hier erfahren Betroffene, Angehörige und rechtliche Vertreter alles zu den Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen der Stiftung, zu den Voraussetzungen für die Anmeldung und zum Anmeldeverfahren.
Bund, Länder und Kirchen verlängern als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe die Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen bis zum 30. Juni 2021.
Die Anlauf- und Beratungsstellen informieren individuell, unterstützen bei der Anmeldung und der Aufarbeitung des Erlebten. Für allgemeine Fragen zur Stiftung steht das Infotelefon bereit.