Für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden.
Hier erfahren Betroffene, Angehörige und rechtliche Vertreter alles zu den Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen der Stiftung. Die Anmeldung für Betroffene war bis zum 30. Juni 2021 möglich.
Der Lenkungsausschuss der Stiftung Anerkennung und Hilfe hat in einem Aufsatz den bisherigen Stand der Stiftungsarbeit dargestellt. Sie können diesen hier abrufen.
Prof. Dr. Heiner Fangerau übergibt Forschungsbericht zur wissenschaftlichen Aufarbeitung des Leids und Unrechts, das Kinder oder Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie erfahren haben.
Die Anlauf- und Beratungsstellen informieren individuell, unterstützen bei der Anmeldung und der Aufarbeitung des Erlebten. Für allgemeine Fragen zur Stiftung steht das Infotelefon bereit.