Rentenersatzleistung
- 9.000 Euro: einmalige pauschale Geldleistung zur selbstbestimmten Verwendung.
- 5.000 Euro: einmalige Rentenersatzleistung für sozialversicherungspflichtige Arbeit von mehr als 2 Jahren.
- 3.000 Euro: einmalige Rentenersatzleistung für sozialversicherungspflichtige Arbeit von bis zu 2 Jahren.